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Unfallkommission

Kurzbeschreibung

Die Unfallkommission kümmert sich um die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen im Verkehrsraum. Sie untersucht Verkehrsunfälle und setzt Maßnahmen um, die

  • zukünftige Straßenverkehrsunfälle verhindern
  • und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen.

Die Unfallkommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Verkehrsbehörde, der Aufsichtsbehörden, der Straßenbaulastträger und der Polizei.

Beschreibung

Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu bewerten und bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen zur Beseitigung zu beschließen. Das Maßnahmenspektrum kann von der Aufstellung eines Verkehrszeichens bzw. Beschilderungsmaßnahmen bis hin zum Umbau einer unfallauffälligen Stelle oder Strecke reichen.

Dabei ist es insbesondere die Aufgabe der Polizei, für die Überwachung der StVO zu sorgen. Der Verkehrsbehörde ordnet die festgelegten Verkehrszeichen der StVO an. Die Baubehörde führt diese Anordnungen mit der Umsetzung ggf. erforderlicher Baumaßnahmen aus.

Die Straßenverkehrsbehörde als Vorsitzende beruft die anlassbezogene Unfallkommission ein, sobald die Polizei eine Unfallhäufungsstelle gemeldet hat. Zunächst analysieren die Vertreterinnen und Vertreter der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden die Unfallberichte und führen Ortsbesichtigungen durch. Ziel ist es, unfallbegünstigende Faktoren zu ermitteln und mögliche Maßnahmen zu finden.

In einer gemeinsamen Sitzung werden die Erkenntnisse diskutiert und einvernehmlich entschieden, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden sollen. Die Unfallkommission trifft dazu einen formellen Beschluss. Unfallkommissionsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend und müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Die Beschlussumsetzung wird durch regelmäßiges Controlling in Form einer Jahresunfallkommission nachgehalten. Einmal im Jahr treffen sich die ständigen Mitglieder, erläutern den aktuellen Umsetzungstand beschlossener Maßnahmen und werten die neuen Unfallzahlen aus. Manchmal ist es auch erforderlich, weitere Maßnahmen oder Änderungen zu beschließen.

Sobald ein Beschluss umgesetzt wurde, wird die Unfallhäufungsstelle im laufenden Controlling zunächst weiter beobachtet. Anschließend wird die Wirksamkeit der Maßnahme in einer Vorher-/Nachher-Untersuchung evaluiert. Erst wenn keine Unfallauffälligkeit mehr festzustellen ist, beschließt die Unfallkommission, dass die Unfallhäufungsstelle beseitigt ist.

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