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Organspenderegister

Externer Service

Kurzbeschreibung

Mit dem Organspendeportal sollen möglichst viele Bundesbürger ihre Haltung zu einer Organ- und/oder Gewebespende klar dokumentieren können. Ziel ist, die Entscheidungswege abzukürzen und die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Die freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende bleibt.

Beschreibung

Das Verfahren ist einfach, freiwillig und kostenlos. Wie der Organspendeausweis, die Patientenverfügung oder die elektronische Patientenakte soll das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte digitale Organspenderegister die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren.

Eine einmal hinterlegte Entscheidung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.

Das Portal startet in mehreren Stufen. Seit dem 18.03.2024 ist es möglich, von zuhause aus seine Haltung in dem Register zu dokumentieren.

In einem zweiten Schritt ist geplant, dass Kliniken, die Organe entnehmen, im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen können. Die Krankenhäuser müssen dafür aus Datenschutzgründen eigens Personen benennen, die Zugang zum Register erhalten.

Bis zum 30.09.2024 erhalten Versicherte eine weitere Möglichkeit des Zugangs zum Register. Dann soll es möglich sein, Erklärungen auch direkt mit Hilfe ihrer GesundheitsID einzutragen.

Der bisherige Organspendeausweis bleibt weiter gültig.

Wer in der Vergangenheit einen Organspendeausweis ausgefüllt hat und seine Erklärung nun im digitalen Register registrieren möchte, sollte darauf achten, dass die Erklärungen übereinstimmen. Es gilt nach die jüngste, aktuellste Erklärung.

Für die Nutzung muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises aktiviert sein.

Möglich ist die Nutzung des Portals für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; ein Widerspruch gegen eine Spende kann bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen.