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Eichenprozessionsspinner

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Kurzbeschreibung

Gefahr durch den Eichenprozessionsspinner (EPS)

Trotz der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen in den Vorjahren breitet sich der Eichenprozessionsspinner auch in Espelkamp weiter aus.

Sie haben die Möglichkeit, entdeckte Nester oder Raupen des ESP an öffentlichen Bäumen der Stadt Espelkamp zu melden. Dafür ist im Mängelmelder die Kategorie "Eichenprozessionsspinner" eingerichtet. Ferner kann der genaue Ort des Befalls in die Karte eingetragen werden, was die Kontrolle des Bereiches sehr erleichtert und die Gefahrenbeseitigung beschleunigt.

Beschreibung

Die Brennhaare der Raupen können beim Menschen eine schwere Hautreizung auslösen. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragt die Stadt Espelkamp Spezialfirmen. Werden Sie bitte keinesfalls selbst tätig und vermeiden Sie Berührungen der Nester und Raupen!

Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald festgestellt wird, sollten auch hier von den Eigentümerinnen oder Eigentümern Spezialfirmen beauftragt werden. Gleichwohl sollten Sie die Stadt Espelkamp über einen Befall informieren, damit die befallenen Stellen kartiert werden können.

Woran erkenne ich den Eichenprozessionsspinner?

Der Eichenprozessionsspinner ist ein wenig auffälliger Falter, den man aufgrund seiner nachtaktiven Lebensweise eher selten zu Gesicht bekommt. Die Raupe jedoch ist aufgrund ihrer Brennhaare und des auffälligen „prozessionsartigen“ Verhaltens unverwechselbar. Dies gilt besonders für das Nest oder Gespinst der Raupen. Letzteres ist besonders auffällig, da es sackartig mit einer Größe von ca. 20 cm am Stamm oder einem der meist unteren starken Äste anheftet oder von Ästen herabhängt.

Die Gespinste befinden sich ausschließlich an Eichen. Damit kann der Eichenprozessionsspinner gut von Gespinstmotten unterschieden werden, deren zum Teil großflächige Gewebegespinste ebenfalls in den Frühjahrs- und Sommermonaten an einigen Gehölzen festzustellen sind.

Der EPS ist keine invasive Nachtfalterart, sondern in Mitteleuropa beheimatet. In den letzten Jahren kommt sie vermehrt auch in unserer Region vor.

Die gesundheitliche Gefährdung für Menschen und Tiere kann durch den Kontakt oder das Einatmen sogenannter Brennhaare entstehen. Diese winzig kleinen Gifthärchen werden von den Raupen ab dem dritten Entwicklungsstadium ab etwa Ende Mai gebildet. Sie enthalten sogenannte Nesselgifte, die Hautirritationen mit starkem Juckreiz, Augenreizungen, aber auch akute Atembeschwerden verursachen können. 

Da die mikroskopisch kleinen Brennhaare bei einer unsachgemäßen Beseitigung, wie dem Abflammen der Nester, über mehrere hundert Meter verteilt werden können, ist eine sachgerechte Entfernung durch Fachleute erforderlich. 

Sollte es dennoch zu Kontakt mit den Brennhärchen gekommen sein, sollte die kontaminierte Kleindung möglichst schon außerhalb der Wohnung gewechselt und bei 60° gewaschen werden, um ein Verteilen der Gifthärchen in der Wohnung zu vermeiden. Ein gründliches Duschen und Waschen der Haare sowie Ausspülen der Augen mit viel Wasser reduziert die Belastung und Reizwirkung. Augen sollten auf keinen Fall gerieben werden. Auch das Rubbeln der Haut wirkt sich ungünstig aus und verstärkt die Beschwerden. Bei allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot sollte sofort der Rettungsdienst gerufen werden.

Hundebesitzer sollten darauf achten, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu den Nestern haben, da bei Haustieren ebenfalls eine ähnliche Beschwerdesymptomatik auftreten kann.

Sollte sich ein Befall bestätigen, werden Maßnahmen entsprechend des Konzeptes eingeleitet. Das beginnt beim Anbringen von Warnhinweisen im betroffenen Bereich über das Absperren bis hin zur Beseitigung der Gespinste und Nester.

Eine Meldepflicht besteht nicht. Ihre Meldungen helfen aber sehr, den Befall zu erfassen, zu dokumentieren und letztlich einzudämmen. Auch kann die Verbreitung besser beurteilt werden.

Die Meldung eines Befalls ist kostenlos.

Sofern sich der Befall auf öffentlichen Flächen befindet, werden die Kosten für die Beseitigung von der Stadt Espelkamp getragen.

Auf privaten Flächen muss die Entfernung von den Eigentümerinnen oder Eigentümern eigenständig organisiert und bezahlt werden.

Zuständige Einrichtungen