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Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Nächste Wahl:

  • Europawahl am 9. Juni 2024

Hier können Sie einige Wochen vor der Wahl Briefwahlunterlagen beantragen, sofern Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können. Die genauen Termine werden hier sowie auf der Homepage der Stadt Espelkamp rechtzeitig bekannt gegeben.

Beschreibung Beschreibung

Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen zu gegebener Zeit

  • hier online,
  • im Wahlbüro des Rathauses persönlich oder
  • schriftlich bei der Stadt Espelkamp

beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die persönliche Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist die erhaltene Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem gültigen Personalausweis mitzubringen. Auch die persönliche Stimmabgabe ist im Rathaus vor Ort möglich.

Das Wahlbüro ist im Vorfeld stattfindender Wahlen zu den bekannt gegebenen Zeiten geöffnet und kann ohne Terminvergabe aufgesucht werden. 

Das Wahlbüro ist über die Drehtür des Bürgerbüros zu erreichen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche(r) oder Unionsbürger(in) ist
  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält

Bei persönlicher Beantragung ist zu beachten:

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Bei schriftlicher Beantragung ist zu beachten:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das genutzt werden kann. Alternativ ist ein selbst aufgesetztes Schreiben ebenso möglich. Der schriftliche Antrag kann per Briefpost, Telefax oder E-Mail an die Stadt Espelkamp gesendet werden. Im Antrag anzugeben sind:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift (z. B. Urlaubsanschrift) versandt werden, so muss die Adresse angegeben werden, zu der die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist kostenfrei.