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Briefwahlunterlagen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Nächste Wahl:

  • Kommunalwahl am 14.09.2025 

Briefwahlunterlagen können etwa 6 Wochen vor dem Wahltermin hier online beantragt werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Beschreibung

Neu gewählt werden der Bürgermeister und der Rat der Stadt Espelkamp sowie der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke. 

Der Termin für eine mögliche Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters ist der 28.09.2025.

Nicht neu zu wählen ist der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, da der amtierende Landrat, Ali Doğan, erst zum 1. Februar 2023 gewählt wurde.

Gemeindeordnung und Kreisordnung

Diese Vorschriften bilden die wesentlichen kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.

Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

Im Kommunalwahlgesetz sind die Regelungen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten enthalten.

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Die Kommunalwahlordnung ergänzt die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.

Für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (Stadt Espelkamp bzw. im Kreis Minden-Lübbecke) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer(in) interessieren, klicken Sie bitte hier.

Die Versendung von Briefwahlunterlagen ist für Sie kostenfrei.