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Grün- und Gartenabfälle

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können auf Antrag Grün- und Gartenabfälle abholen lassen.

Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt das bereitgestellte Antragsformular.

Beschreibung

Die Abfuhr der Abfälle wird im Zeitraum vom

4. November 2024 bis 5. Dezember 2024 durchgeführt.

Die Abfuhr muss spätestens bis zum 28. Oktober 2024 durch die/den Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer beantragt werden.

Es werden nur Grün- und Gartenabfälle abgefahren, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die Biotonne passen. Baumstubben, Wurzelstöcke und Stammholz werden über die Grün- und Gartenabfallabfuhr nicht entsorgt.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abfuhr ist es unbedingt erforderlich, dass die Grün- und Gartenabfälle erst am Tage der Abfuhr bis 8.00 Uhr in Fahrbahnnähe zur Abfuhr bereitgestellt werden. Baum- und Strauchschnitt ist auf eine Länge von max. 2 m zu schneiden, sonstige Grün- und Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken bereitzustellen. Falsch verpackte bzw. lose bereitgestellte Grün- und Gartenabfälle werden nicht abgefahren.

Bitte blockieren Sie keine Straßen, Rad- und Gehwege oder Parkstreifen. Die Grün- und Gartenabfälle dürfen nicht unter Oberleitungen abgelegt werden und müssen auf festem Untergrund (kein Rasen) liegen. Der Abfallort darf sich zudem nicht hinter Hindernissen befinden und muss weniger als 4 Meter von der Straße entfernt sein.

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung

Die Abfuhr der Grün- und Gartenabfälle kann bequem online beantragt werden. Alternativ liegen Anforderungskarten bei der Firma PreZero, Niederlassung Espelkamp, Fritz-Souchon-Str. 4 und im Rathaus aus.

Bei Nutzung der Anforderungskarten achten Sie bitte darauf, diese ausreichend zu frankieren.

Der genaue Abfuhrtermin wird vom Abfuhrunternehmen (PreZero) mitgeteilt. Der angegebene Termin stellt den frühestmöglichen Zeitpunkt dar. Durch Verzögerungen kann sich der Termin zeitlich nach hinten verschieben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen