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Schiedspersonen

Kurzbeschreibung

Schiedspersonen obliegt die Aufgabe, kleinere privatrechtliche Streitigkeiten ohne Anrufung eines Gerichts und damit unbürokratisch sowie kostensparend beizulegen:

Schlichten statt Richten.

Im Strafrecht ebenso wie im Zivilrecht gibt es Verfahren, die unter die obligatorische Streitschlichtung fallen. Dies bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle versucht werden muss. Seit dem Jahre 2000 ist in bestimmten Fällen eine Klage überhaupt erst zulässig, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist.

Folgende Tatbestände fallen unter die Zuständigkeit der Schiedsämter:

Strafrecht

Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses

Zivilrecht

freiwillig bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe und in nachbarrechtlichen Streitigkeiten

Eine Rechtsberatung erfolgt durch die Schiedspersonen nicht.

Beschreibung

Der Rat der Stadt Espelkamp hat für das Stadtgebiet und die Ortsteile am 26.10.2022 folgende Schiedspersonen gewählt:

Schiedsfrau:

Anke Schewe

Tel. 0175 2469069

Mail: anke.schewe@schiedsfrau.de

 

Stellvertretender Schiedsmann:

Martin Ehrlich

Tel. 0160 97705522

Mail: martin.ehrlich@schiedsmann.de

 

Die Wahl der Schiedspersonen wurde durch den Direktor des Amtsgerichts Rahden bestätigt.

 

Die Durchführung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. In allen Landeskommunen gibt es die Schiedsämter.

Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Unter www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Sofern Sie die Dienste der Schiedsperson in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie diese bitte telefonisch bzw. per E-Mail zwecks Besprechung des Sachverhalts und ggf. Vereinbarung eines Gesprächstermins. Das weitere Schiedsverfahren wird durch die Schiedsperson in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

Die Stadt Espelkamp unterstützt die Schiedspersonen lediglich in Verwaltungsfragen und kann ggf. bei der Kontaktaufnahme behilflich sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen