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Jugendamt

Externer Service

Kurzbeschreibung

Jeder örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe muss ein Jugendamt errichten. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden durch Ausführungsgesetze der Länder bestimmt. Bundesweit sind dies in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte.

Die für das Gebiet der Stadt Espelkamp zuständige Außenstelle des Jugendamtes hat an ihrem jetzigen Standort im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen.

Nähere Informationen zu der Arbeit des Jugendamtes finden Sie unter dem angebenen Link.

Zuständige Einrichtungen