Eheschließung im Ausland: Nachbeurkundung im deutschen Register
Kurzbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland grundsätzlich gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Als Nachweis über eine im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder über Beglaubigungen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Beschreibung
Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen, besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt. Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.
Erforderlich sind immer
- die ausländische Heiratsurkunde
- Ausweispapiere
Darüber hinaus benötigte Dokumente und Unterlagen können je nach Einzelfall sehr individuell sein und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte. Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.
Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.
- Ein Ehegatte hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Bei einer in Deutschland geschlossenen Konsulatsehe:
beide Ehegatten haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit - Einer oder beide Ehegatten haben ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Espelkamp
Der Antrag mit allen Unterlagen kann online, postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Für den Onlineantrag ist ein BundID-Konto erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung.
Die Gebühr für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beträgt 60,00 Euro.
Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro können Sie zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Barzahlung
- per EC-Karte
Für die Online-Bestellung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:
- PayPal
- Kreditkarte
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
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- Straße: Wilhelm-Kern-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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