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Kindertagesstätten-Elternbeiträge

Kurzbeschreibung

Das Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2023/2024 ist nur noch digital über das Online-Anmeldeportal „KIVAN“ des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung. Allerdings nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter zwei bzw. drei Jahren auf.

Dabei ist es möglich, bis zu vier Einrichtungen mit individuellen Betreuungszeiten auszuwählen - in favorisierter Reihenfolge. Diese Informationen werden automatisch an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

Beschreibung

Vor der Anmeldung stehen über KIVAN zusätzlich Informationen über alle Kitas im Jugendamtsbereich des Kreises bereit, wobei das neue Kita-Online-Portal einen persönlichen Besuch in den Kindertageseinrichtungen nicht ersetzen soll und kann. Schließlich möchten Eltern und auch die Kinder die Kitas und die Mitarbeitenden dort vorab selbst kennenlernen. Das wünschen sich auch die Kita-Leitungen und finden das auch sehr wichtig. Bei ihnen können Eltern telefonisch einen Besuchstermin ausmachen oder nach einem möglichen „Tag der offenen Tür“ fragen.

Alle bis zum 30.11.2023 abgegebenen Betreuungswünsche gehen in das reguläre Auswahlverfahren der Kitas ein.

§ 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.

  • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt
  • Verdienstabrechnungen
  • diverse Leistungsbescheide (z. B. ALG I, Bürgergeld, Wohngeld, Krankengeld)

Anmeldungen für das Jahr 2025/2026 werden erst ab August 2024 möglich sein.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des anrechenbaren (Brutto-) Jahreseinkommens der Eltern.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen