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Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Ist eine Mutter verheiratet, gilt dem Gesetz nach der Mann, der bei Geburt des Kindes mit ihr verheiratet ist, als Vater. Ist eine Mutter unverheiratet, kann durch eine Vaterschaftsfeststellung geklärt werden, wer der Vater des Kindes ist: entweder durch eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft oder durch ein gerichtliches Verfahren.

Eine solche Feststellung ist wichtig, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, aber natürlich auch, weil das Kind das Recht hat, seine Herkunft zu kennen.

Die Vaterschaftsanerkennung kann durch das Standesamt der Stadt Espelkamp beurkundet werden. Hierfür ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Beschreibung

Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.

Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

  • §§ 1591 - 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Viertes Buch - Abstammung)
  • §§ 169 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Verfahren in Abstammungssachen)
  • Personalausweis und Geburtsurkunde des Vaters
  • Personalausweis der Mutter
  • wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann je nach Fallgestaltung erforderlich sein.

Vorherige Terminvereinbarung

Die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung möglich ist und welche Unterlagen hierfür vorzulegen sind, notwendig.

Für die Angabe der persönlichen Daten nutzen Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular, so dass dem Standesamt alle erforderlichen Informationen für den Beurkundungstermin vorliegen. Soweit vorhanden, können Sie die benötigten Unterlagen

  • Personalausweis und Geburtsurkunde des Vaters
  • Personalausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

im PDF-Format zeitgleich mitsenden.

Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:

  • beim Standesamt (siehe oben)
  • beim Jugendamt

Für Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Pr. Oldendorf, Rahden und Stemwede beim Kreisjugendamt

Jugendamt

Kreis Minden-Lübbecke

Portastraße 13
32423 Minden

+49 571 807-0
+49 571 807-30000
jugendamt@minden-luebbecke.de

 

Für Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden beim Jugendamt der jeweiligen Stadt.

sowie kostenpflichtig:

  • beim Notar

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen