BIS: Suche und Detail

Hunde: Meldung eines großen Hundes (§ 11 LHundG)

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Registrierung nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Beschreibung

"Große Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Die Haltung eines solchen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.

Der erforderliche Sachkundenachweis wird erbracht durch:

  • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes,
  • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
  • eine Kopie eines Jagdscheins,
  • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
  • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer

Nachweis der Haftpflichtversicherung:

Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.

Sie haben die Möglichkeit, die An- oder Ummeldung Ihres Hundes mit dem bereitgestellten Onlineformular vorzunehmen.

Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.

Die Gebühr beträgt 25,00 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.