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Hunde: Meldung eines großen Hundes (§ 11 LHundG)
Kurzbeschreibung
Registrierung nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Beschreibung
"Große Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Die Haltung eines solchen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Der erforderliche Sachkundenachweis wird erbracht durch:
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes,
- eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
- eine Kopie eines Jagdscheins,
- eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
- den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer
Nachweis der Haftpflichtversicherung:
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.
Für die An- oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Onlinedienst. Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit.
Hinweis: Für die Nutzung der Onlineformulare wird ein BundID-Nutzerkonto benötigt, auf das Sie sowohl mit Ihrem Personalausweis als auch per Benutzerkonto/Passwort zugreifen können.
Die Gebühr beträgt 25,00 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.
Onlinedienstleistung
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- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
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