Digitaler Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Im Zuge der Modernisierung des Fischereirechts wurde der digitale Fischereischein am 1. Juli 2026 eingeführt. Er kann wahlweise digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
Vor dem 01.07.2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
Beschreibung
Wichtige Neuerungen:
Gültigkeit: Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt.
Fischereiabgabe: Die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt getrennt vom Fischereischein (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
Jugendliche: Der seperate Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln.
1. Fischereischein auf Lebenszeit (Erstbeantragung, Prüfung nach dem 01.07.26 abgelegt)
- Prüfungszeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nutzerkonto bei der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion (bei Onlinebeantragung)
Hinweis: Wenn Sie ihre Prüfung vor dem 01.07.26 abgelegt haben ist eine Onlinebeantragung nicht möglich.
2. Umtausch eines alten Fischereischeins (ausgestellt vor dem 01.07.26)
- Bisheriger Fischereischein
- Amtlicher Lichtbildausweis
Hinweis: Der Umtausch ist ausschließlich bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde möglich.
3. Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
- Nachweis über notwendige Kenntnisse (falls keine Fischerprüfung abgelegt wurde)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- BundID-Login (für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland bei Onlinebeantragung)
Nachweis über die Fischereiabgabe
- BundID-Login (E-Mail und Passwort genügen bei Onlinebeantragung)
- Kreditkarte zur Online-Zahlung
Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen:
Online:
Die Beantragung erfolgt über die bereitgestellten Onlinedienst. Für den Fischereischein ist eine eID-Funktion (BundID) erforderlich, für die Fischereiabgabe genügt ein einfacher Login. Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte.
Persönlich vor Ort:
Für die Abgabe des Antrags und der Unterlagen sowie die Bezahlung der Gebühren (bar oder EC-Karte) reservieren Sie bitte online oder telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.
| Verwaltungsleistung | Online | Vor Ort |
| Fischereischein (Lebenszeit) | 18,00 € | 30,00 € |
| Fischereiabgabe (1 Kalenderjahr) | 14,00 € | 22,00 € |
| Fischereiabgabe (5 Kalenderjahre) | 42,00 € |
50,00 € |
| Ausländerfischereischein (inkl. Abgabe) | 20,00 € |
32,00 € |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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1.3.4 Bürgerbüro
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- Straße: Wilhelm-Kern-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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