Gewerbezentralregister

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbezentralregister

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich

Bürgerbüro

13,00 Euro

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen