Suche
Dienstleistungsinformationen
Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich
Bürgerbüro
13,00 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 1.3.4 Bürgerbüro
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-105 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
-