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Wunschkennzeichen

Externer Service

Beschreibung

Wunschkennzeichen sind (sofern verfügbar) bei der Zulassung eines Fahrzeugs gegen zusätzliche Gebühren erhältlich.

Vor der Anmeldung eines Fahrzeuges ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für die Dauer von 3 Monaten zu reservieren. Für die Reservierung fällt zur Gebühr des Wunschkennzeichens eine weitere Gebühr an. Die Gesamtgebühr (für das Wunschkennzeichen und die Reservierung) ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu entrichten.

Nähere Informationen zu möglichen Kennzeichenkombinationen und Buchstabenkombinationen, die das Straßenverkehrsamt nicht ausgibt, sowie zur Höhe der Gebühren finden Sie unter den angegebenen Verlinkungen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt in den Zulassungsstellen in Minden und Lübbecke sowie im Bürger-Service im Kreishaus in Minden, Portastraße 13.

§ 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)