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Erschließung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

Für den Neubau einer Straße erhebt die Stadt Espelkamp Erschließungsbeiträge, für die Erneuerung einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge. 

Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtwerke Espelkamp AöR.

Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

Beschreibung

Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.

Bei der verkehrlichen Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.

Für die erstmalige Herstellung werden Erschließungsbeiträge erhoben. Von den Kosten werden 90 % auf die Anlieger umgelegt.

Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

  • Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Espelkamp
  • Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Espelkamp
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

Die Anliegerbescheinigung kann ohne Voraussetzungen beantragt werden.

Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann schriftlich formlos oder mittels des bereitgestellten Online-Formulars erfolgen.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.