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Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben nach § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Informationen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen und den wirksamen Flächennutzungsplan finden Sie hier.

Beschreibung

Das wichtigste Instrument zur Ordnung beziehungsweise Lenkung der baulichen Entwicklung in Gemeinden ist die Bauleitplanung, deren Vollzug gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches zweistufig erfolgt: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.

Für die Aufstellung der Bauleitplanung sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.

Arten von Bauleitplänen:

Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan), §§ 5 ff BauGB

(qualifizierter) Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), §§ 8 ff BauGB

Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen