Führungszeugnis (erweitert) für die Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen, können ein erweitertes Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Beschreibung
Ein erweitertes Führungszeugnis können Personen beantragen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. im Sportverein) tätig werden wollen.
Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorzulegen.
Diese Aufforderung und ein Nachweis zur Gebührenbefreiung sind mit dem Antrag online dem Bundesamt für Justiz einzureichen.
Sie benötigen hierfür:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Ausweisdokument);
- Sie müssen die AusweisApp installiert und gestartet haben.
- Eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG i.V.m. § 72 a SGB VIII für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen. Ggf. mit dem Hinweis, dass eine Gebührenbefreiung beantragt wird, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die für eine gemeinnützige Einrichtung oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d Einkommenssteuergesetz genannten freiwilligen Dienste ausgeübt wird, benötigt wird.
Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 bis 14 Tage vergehen.
Informationen zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Die Gebühr entfällt, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die für eine gemeinnützige Einrichtung oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d Einkommenssteuergesetz genannten freiwilligen Dienste ausgeübt wird, benötigt wird.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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1.3.4 Bürgerbüro
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- Straße: Wilhelm-Kern-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
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