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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Kurzbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die
- mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
- ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.
Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Beschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Sachgebietes Soziale Dienstleistungen der Stadt Espelkamp. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Zuständige Einrichtungen
- 2.3.1 Leistungen nach SGB XII/AsylbLG
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
soziales@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ribbert (Kl - M)
Fachliche Teamleitung- Telefon:
- 05772 562-339
- E-Mail:
- l.ribbert@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-329
- E-Mail:
- m.brinckmann@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-327
- E-Mail:
- s.nowacki@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-333
- E-Mail:
- a.hofmann@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-331
- E-Mail:
- d.sander@espelkamp.de