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Hunde: Erlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG)
Kurzbeschreibung
Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in Besitz genommen werden:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoetano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Beschreibung
Nachweis
Mit der Erlaubnis wird durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung ein Bescheid verschickt. Dieser dient als Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch den Bescheid kann bei Überprüfungen durch die Polizei oder den Außendienst der Stadt Espelkamp leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden. - Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000,00 Euro und für Sachschäden 250.000,00 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
- ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Sie haben die Möglichkeit, die An- oder Ummeldung Ihres Hundes mit dem bereitgestellten Onlineformular vorzunehmen.
Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.
- Erlaubnis zur Hundehaltung: 100,00 Euro
- Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt siehe: Veterinäramt Kreis Minden-Lübbecke
- Verhaltenstest beim Amtstierarzt siehe: Veterinäramt Kreis Minden-Lübbecke
- Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang: 25,00 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Halten eines Hundes nach § 3 bzw. § 10 Landeshundegesetz NRW
- Merkblatt zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Sachkundenachweis - Auflistung Tierärzte
- Abmeldung eines Hundes
- Informationsblatt gem. Art. 13 DSGVO Hundeanmeldung und –abmeldung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-251