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Fahrerlaubnis: Erweiterung

Beschreibung

Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird. 

§§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.

Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:

  • Leistungstest
  • Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.

Der Hauptwohnsitz muss in Espelkamp sein.

Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

Vorbesitz

Erweiterung auf

Gesamtgebühr

S,M (AM), L

AM, L,T

43,90 €

A1

A, A2, B, BE

43,90 €

L, M (AM), T, S

A1, A, A2, B, BE

44,70 €

Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.

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