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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Kurzbeschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Das war bei ausländischen Führerschein der Fall. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.

Am 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden zunächst Fahrerqualifizierungsnachweise und seit dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst. Informationen hierüber können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führtdas Berufskraftfahrerqualifikationsregister.

Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahren von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.

Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.

Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.

  • Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (BKrFQG)
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, CE, C, D1, D1E, D und DE, die im Güterkraftverkehr ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen führen beziehungsweise ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Stichtage waren der 10.09.2008 und der 10.09.2009.

Busfahrer, die vor dem 10.09.2008 sowie Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 im Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis waren, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildungen können durch anerkannte Ausbildungsstätten und durch Fahrschulen, die zur Ausbildung der Klassen C und D berechtigt sind, durchgeführt werden. 

Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erworben haben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation). Für die Abnahme der Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Die Gebühr beträgt 32,50 Euro.