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Lärmstörungen

Kurzbeschreibung

Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d. h. die Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr, geschützt. In diesem Zeitrahmen sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden können.

Gemäß § 15 Absatz 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Espelkamp ist in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten in der Zeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte (Mittagsruhe). 

Beschreibung

Die geläufigsten Arten von Lärmstörungen sind:

Allgemeine Lärmstörungen
Beispiele: Tierlärm, Nachbarschaftslärm.
Differenzen und Streitigkeiten sind i. d. R. auf privatrechtlichem Wege zu klären. Es können auch die für das Stadtgebiet Espelkamp benannten Schiedspersonen eingeschaltet werden.

Lärm durch Maschinen
z. B. Rasenmäher
Die Benutzung von Rasenmähern ist nur werktags (Mo. - Sa.) von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr erlaubt. Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

Bau- und Gewerbelärm
Bei Lärmstörungen durch Baustellen wird zwischen privaten und gewerblichen Baustellen unterschieden: Private Baustellen fallen unter "Allgemeine Lärmstörungen" (s.o.). Bei Störungen durch Gewerbebetriebe wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke nachlesen (siehe unter "Weitere Informationen"). 

Gaststättenlärm
Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

Verkehrslärm
Bei Straßenverkehrslärm wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke nachlesen (s. unter "Weitere Informationen").

Außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Espelkamp bzw. des Kreises Minden-Lübbecke haben Sie die Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden.

§§ 9 ff. Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)