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Fahrerlaubnis: Ersterteilung & Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beschreibung

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahren abgesenkt werden. Auflage hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.

Um als Begleitperson zugelassen zu werden, müssen Sie:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn Sie nicht selbst Führerin oder Führer des PKW sind.

Zusätzlich dürfen Sie

  • zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtestbescheinigung
  • Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
    • Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
    • Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
    • Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

Erteilung der Fahrerlaubnis:

44,70 €

Teilnahme am Modellprojekt:

7,70 €

pro Begleitperson:

10,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen