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Bauvorhaben Abnahme

Kurzbeschreibung

Die Stadt Espelkamp als untere Bauaufsichtsbehörde überwacht alle Hochbauvorhaben stichprobenartig während der Bauzeit. Dabei richten sich Umfang und Häufigkeit dieser Überwachungen nach der Art des jeweiligen Gebäudes.

Sowohl die Fertigstellung des Rohbaus als auch die endgültige Fertigstellung sind jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.

§ 84 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Welche Abnahmen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind, können Sie anhand der Auflagen in der Baugenehmigung feststellen.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Höhe der Abnahmegebühr richtet sich nach der Baugenehmigungsgebühr und der Art des Gebäudes. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50,00 Euro.

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