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Abgeschlossenheitsbescheinigung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur gebildet werden, wenn die Wohnung, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze in sich abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Beschreibung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Espelkamp durch das Sachgebiet Bauordnung & Denkmalschutz ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.

Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauordnungsbehörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Aufteilungsplan (in mindestens 2-facher Ausfertigung)
  • Antragsformular
  • Lageplan 1:500
  • Sämtliche Grundrisse 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
  • Ansichten/Schnitte 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
  • Grundbuchauszug in Kopie (1-fach)

Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit unserem Onlineformular direkt beantragen. Alternativ steht Ihnen ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richten.

Hinzu kommen noch Gebühren je nach Anzahl der gewünschten Ausfertigungen:

Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: 100,00 Euro
je weitere Ausfertigung: 30,00 Euro

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung)

a) je Sondereigentumsanteil: 50,00 Euro bis 150,00 Euro
b) je Garagenstellplatz: 20,00 Euro
c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: 30,00 Euro