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Befreiung von der Biotonne
Kurzbeschreibung
Die Stadt Espelkamp entsorgt für ihre Bürgerinnen und Bürger Restabfall, Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackung und bietet ihnen dafür entsprechende Abfalltonnen an. Im Gegenzug besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks im Stadtgebiet die Pflicht, sich der kommunalen Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Beschreibung
Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um die Benutzung der Biotonne geht. Landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe, aber auch private Haushalte können sich von der Benutzung der Biotonne befreien lassen.
Dies ist möglich, wenn Sie zweifelsfrei darlegen, dass Sie die auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle sachgerecht kompostieren und verwerten können.
- § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp
- § 17 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Soweit Ihr Befreiungsantrag mit einer Mitnutzung der Biotonne eines Nachbarn begründet wird, ist für die Bearbeitung die von diesem unterzeichnete Erklärung erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie unter "Downloads".
Für die Antragstellung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung. Die im Einzelfall erforderliche Erklärung Ihres Nachbarn können Sie nach der Unterschrift einscannen und mit dem Antrag online einreichen.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
abgaben@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-217
-
- Telefon:
- 05772 562-221