BIS: Suche und Detail

Ausweise: Befreiung von der Ausweispflicht

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen).

Beschreibung

Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden.

Dies gilt insbesondere für

  • dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
  • dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

§ 1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

  • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
  • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
  • zusätzlich:
    • wenn ein Betreuer den Antrag stellt: Bestellungsurkunde
    • wenn ein Bevollmächtigter (Verwandte, Nachbarn etc.) den Antrag stellt: schriftliche, formlose Vollmacht

Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Espelkamp wohnt.

Durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes wird die Befreiung aufgehoben. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann eingezogen.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit dem bereitgestellten Formular online zu stellen und etwaige Anlagen hochzuladen. Soweit Sie den Antrag persönlich stellen oder offen Fragen im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stellen möchten, reservieren Sie mit unserer Online-Terminververeinbarung bitte einen Termin.

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen