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Baulasten (Eintragungen und Auskünfte)

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

Beschreibung

Durch die Eintragung von Baulasten können durch den Grundstückseigentümer Verpflichtungen übernommen werden, um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen. Beispiele für eingetragenen Baulasten sind:

  • Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstand zum Nachbargrundstück
  • Nachweis von PKW-Stellplätzen auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück
  • Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt
  • Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze

Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen!

Wichtig zu wissen ist, dass Baulasten auch nach einem Eigentümerwechsel des Grundstückes bestehen bleiben. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grunstücks oder Immobilie beeinflussen. Hierzu können Sie im Bereich Bauordnung der Stadt Espelkamp schriftliche Auskünfte erhalten.

Baulasten werden nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eingetragen. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde angefordert.

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis verwenden Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular.

Schriftliche Auskünfte:

Ist eine Baulast vorhanden, fällt pro Grundstück eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Ist eine Baulast nicht vorhanden, sind pro Grundstück auch bei Begünstigungen 30,00 Euro zu zahlen.

Eintragen/Löschen:

  • Für das Eintragung einer Baulast wird je nach Art der Baulast eine Gebühr zwischen 50,00 Euro bis 250,00 Euro erhoben.
  • Die Löschung einer Baulast kostet 50,00 Euro.