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Auskunftssperren (Melderegister)
Kurzbeschreibung
Mit der Eintragung einer Auskunftssperre Ihrer Meldedaten im Melderegister der Stadt Espelkamp können Sie erreichen, dass das Bürgerbüro nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten an Dritte erteilt.
Der Eintrag einer Auskunftssperre ist allerdings mit hohen Anforderungen verbunden.
Beschreibung
Das Bürgerbüro trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass für die betroffene oder eine andere Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Gründe für die Auskunftssperre sind glaubhaft darzulegen, insbesondere, dass tatsächlich eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht. Im Einzelfall können weitere Nachweise von der antragstellenden Person angefordert werden.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Antrag mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung. Dies können sein:
- aktuelles Gerichtsurteil
- gerichtliche Anordnungen
- Atteste
- Polizeiberichte
- Strafanzeigen
Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Hiervon ausgenommen sind Auskünfte an Behörden. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Für die Eintragung einer Auskunftssperre ist ein Antrag nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen. Diesen können Sie online mit dem bereitgestellten Online-Formular einreichen. Hier besteht auch die Möglichkeit, Nachweise hochzuladen. Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung der Dienstleistung die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein muss.
Sie können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp stellen.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.4 Bürgerbüro
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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