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Ehrenamtsförderung / Ehrenamtsbeauftragte

Kurzbeschreibung

Engagiert in Espelkamp - Ehrenamtliche unterstützen!

Die Ehrenamtsbeauftragte steht als zentrale Ansprechpartnerin den Vereinen und Initiativen in Espelkamp mit Beratung, Fortbildungsangeboten und Begleitung zur Seite. Ferner koordiniert und vernetzt sie ehrenamtliche Aktivitäten in Espelkamp.

Soweit Sie im Bereich des Ehrenamts Fragen haben oder eine Auskunft benötigen, können Sie die Ehrenamtsbeauftragte über das hinterlegte Kontaktformular sowie telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Beschreibung

Informationen zum Bürgerengagement

Espelkamp mitgestalten, gemeinsam Spaß haben und mit Eigeninitiative helfen – dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Wissenswertes zur Vereinsarbeit in Espelkamp finden Sie auch über unsere Vereinsübersicht.

Auch im Bereich der Stadt ist bürgerschaftliches Engagement möglich, wie zum Beispiel in der Seniorenvertretung.

Espelkamper Heimatpreis

Der Espelkamper Heimatpreis zeichnet ehrenamtliche Projekte und nachahmenswerte Praxisbeispiele aus, die die lokale Identität und damit Heimat stärken und Menschen miteinander verbinden. Das Preisgeld wird zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen getragen und beträgt insgesamt 5.000 Euro. Es kann aufgeteilt werden.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Vorschläge können von allen Bürgerinnen und Bürgern per Mail unter info@espelkamp.de oder postalisch an die Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, gesendet werden. Eigenvorschläge sind ausgeschlossen.

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte NRW unterstützt und würdigt ehrenamtliches Engagement. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die Ehrenamtskarte und ihre Beantragung.

Förderpreis für Ehrenamtliche

Hier können Sie Informationen über den Förderpreis des Kreises Minden-Lübbecke für ehrenamtliches Engagement erhalten.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG)

Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften z. B. im Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch), im Steuerrecht (Einkommensteuergesetz) oder im Sozialrecht (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Ziel geändert wurden, bürokratische Hemmnisse abzubauen und so noch mehr Bürgerinnen und Bürgern Anreize für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes zu geben.

Ehrenamt und Arbeitstätigkeit

Das Ehrenamt ist grundsätzlich in der Freizeit zu leisten. Arbeitsrechtlich wird es wie eine Nebentätigkeit behandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber über die Wahrnehmung des Ehrenamtes informiert werden muss (Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten), diese Tätigkeit aber nicht verbieten kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen