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Kinderreisepässe

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Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft!

Kinder, die ins Ausland außerhalb der EU verreisen, benötigen künftig einen biometrischen Reisepass (elektronisch mit Chip). Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp berät bei offenen Fragen. Ansonsten finden Sie Informationen zum Reisepass für Kinder auf der Website des BMI.

Bis zum 31. Dezember 2023 gilt:

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass gilt ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass für 12 Monate verlängert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.

Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich.

Vorzulegen sind:

  • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile

Sind beide Eltern sorgeberechtigt müssen somit bei der Beantragung von Kinderreisepässen beide Eltern persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. 

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Reisepass beantragen.

Falls eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person besteht, muß hierüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Bereitliegende Ausweisdokumente können während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Termin abgeholt werden.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro.

Ab dem 01.01.2024 werden für einen Reisepass für Kinder 37,50 Euro zu zahlen sein. Damit wird das Ausweisdokument zwar teurer, bietet aber den Vorteil der weltweiten Gültigkeit. 

Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 Euro. Dieser gilt dann 6 Jahre.