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Online-Ausweisfunktion (eID): Nachträglich aktivieren

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie sich im Internet gegenüber Behörden und Institutionen digital ausweisen.

Beschreibung

In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten inkl. Fingerabdrücke gespeichert. 

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden.

In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Seit dem 01.07.2017 gibt es den Personalausweis nur noch mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Für den Online-Antrag:

  • Bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist das nicht möglich. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig).
  • Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2 (die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein).
  • Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip.

Bei Vorsprache im Bürgerbüro:

Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

Ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalsausweises aktiviert ist, können Sie mit der Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone prüfen. Sie bekommen ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“.

Sie besitzen einen

  • deutschen Personalausweis,
  • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen oder
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

und haben

  • das 16. Lebensjahr vollendet. Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.

Für den Online-Antrag:

  • Sie müssen eine deutsche Meldeadresse haben;
  • Sie benötigen ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder einen Computer mit Lesegerät
  • Die AusweisApp2 muss installiert sein. Diese funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten.

Für den Antrag im Bürgerbüro:

Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Ihren Ausweis bringen Sie bitte unbedingt mit.

Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte durch die Bundesdruckerei erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.

  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen