BIS: Suche und Detail

Fundsachen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Aktueller Hinweis:

Unser Online-Fundbüro ist aufgrund technischer Ausfälle beim Anbieter vorübergehend nicht erreichbar. Für Nachfragen zu abhanden gekommenen Gegenständen nutzen Sie bitte eine der angegebenden Kontaktmöglichkeiten.

Falls Sie einen Gegenstand aus Ihrem persönlichen Besitz vermissen bzw. verloren haben, besteht die Möglichkeit, online in unserem virtuellen Fundbüro danach zu suchen. 

Wenn Sie einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro oder offensichtlicher Wichtigkeit für den Eigentümer (z. B. Schlüssel) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben.

Beschreibung

Anlaufstelle für verlorene wie für gefundene Gegenstände ist das Bürgerbüro im Foyer des Rathauses. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn (5 Prozent des Wertes) haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Verwahrung

Die Stadt Espelkamp ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie als Finderin bzw. Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Espelkamp selbst Eigentümerin der Fundache.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Es besteht eine Kooperation zwischen dem Tierschutzverein Lübbecke und Umgebung e. V., der das Tierheim in Lübbecke betreibt, und der Stadt Espelkamp. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das Tierheim Lübbecke, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei offenen Fragen helfen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne weiter.

Bürgerbüro

Neben der Möglichkeit, nach verlorener Habe zu suchen, können Sie in unserem virtuellen Fundbüro auch den Fund von Gegenständen mitteilen. Beschreiben Sie hierbei die Fundsache und vor allem den Fundort bitte möglichst präzise; Sie erleichtern so die Abholung der Fundsache.

Bis zu einem Wert von 25,00 Euro ist die Verwahrung von Fundsachen gemäß der Tarifstelle 9 der Verwaltungsgebührenordnung NRW kostenfrei.

Geht der Wert der Fundsache über diesen Betrag hinaus, gelten folgende Gebührenhöhen:

Wert in Euro Verw.-Gebühr in Euro
25,01 bis 150,00 5,00
150,01 bis 500,00 10,00
500,01 bis 1.000,00 15,00
1.000,01 bis 1.500,00 30,00