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SEPA-Lastschriftmandat
Kurzbeschreibung
Die Stadt Espelkamp ermöglicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.
Hierfür steht Ihnen ein Onlineformular zur Verfügung, mit dem Sie ein Lastschriftmandat bequem und ohne Unterschrift digital erteilen können.
Ausgenommen sind jedoch Lastschriftmandate für Gewerbesteuerforderungen, die weiterhin eine eigenhändige Unterschrift erfordern. Sofern Sie ein Lastschriftmandat für Gewerbesteuerforderungen erteilen möchten, nutzen Sie bitte das als Download bereitgestellte Formular.
Beschreibung
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in dem entsprechenden Sachgebiet bzw. Fachbereich in Verbindung.
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW)
- Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
2.1 Zentrale Finanzen
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hat für Sie erhebliche Vorteile:
- Sie brauchen keine Überweisungen mehr auszufüllen;
- Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post;
- Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken mehr zu machen;
- Die Beträge werden automatisch pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht;
- Sie können jedem einzelnen Einzug widersprechen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist für Sie völlig risikolos, da Sie diese jederzeit widerrufen können.
Soweit für die Abbuchung von Musikschulgebühren ein SEPA-Laschriftmandat erteilt werden soll, finden Sie ein solches ebenfalls online hier.
Beachten Sie bitte, dass die Stadtwerke Espelkamp AöR wirtschaftlich eigenständig agieren. Sofern Sie für die Abbuchung der Abschläge für Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas eine Einzugsermächtigung an die Stadtwerke Espelkamp AöR erteilen möchten, nutzen Sie bitte unbedingt das von dort bereitgestellte SEPA-Lastschriftmandat, das Sie hier zum Download finden.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.1.1 Finanzmanagement und Beteiligungen
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
finanzen@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-211
- E-Mail:
- l.grothus@espelkamp.de