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Wohngeld

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.

Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.

Aktuelle Informationen der Wohngeldstelle zum Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier.

Beschreibung

Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. 

Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.

Erst- und Folgeanträge können Sie mit den zum Download bereitgestellten ausfüllbaren Formularen stellen. Gedruckte Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Wohngeldstelle.