Bauten ohne Genehmigungserfordernis

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Dienstleistungsinformationen

Bauten ohne Genehmigungserfordernis

Genehmigungsfreie Vorhaben sind abschließend in § 62 BauO NRW genannt.

Bitten nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisiserung Ihres Bauvorhabens beginnen.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)

Die Zuständigkeit der Kontaktpersonen im Sachgebiet ist folgendermaßen geregelt:

Westlich der alten Bundesstraße 239 (heute Wilhelm-Harting-Straße, Präses-Ernst-Wilm-Straße und Lübbecker Straße): Frau Weis,

Östlich der genannten Straßennamen: Herr Dworok

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen