Baugenehmigungsverfahren

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Baugenehmigungsverfahren

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. 

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.

Informationen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren finden Sie hier.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)

Die Zuständigkeit der Kontaktpersonen im Sachgebiet ist folgendermaßen geregelt:

Westlich der alten Bundesstraße 239 (heute Wilhelm-Harting-Straße, Präses-Ernst-Wilm-Straße und Lübbecker Straße): Frau Weis,

Östlich der genannten Straßennamen: Herr Dworok

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