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Obdachlosigkeit
Beschreibung
Setzen Sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit unbedingt möglichst frühzeitig mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp in Verbindung. In vielen Fällen ist bei rechtzeitiger Hinzuziehung des zuständigen Sozialleistungsträgers ein Wohnungsverlust und damit der Erhalt des Wohnraums möglich.
Bei einer Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes. Mit einem Mietverhältnis im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist sie nicht vergleichbar.
Eine Obdachlosenunterkunft soll lediglich Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten. Ein Standard, den eine Mietwohnung in aller Regel bietet, darf daher nicht vorausgesetzt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Kündigungsschreiben
- Mietvertrag
- Nachweise über Einkünfte und Vermögen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-251