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Dienstleistungsinformationen
Grundstücksteilungen
Unter einer Grundstücksteilung bzw. Parzellierung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke zu verstehen.
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht.
- Antragsformular
- von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellter Lageplan
Die Teilungsgenehmigung können Sie online oder alternativ mit dem zum Download zur Verfügung gestellten Formular beantragen.
Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung von Grundstücken (§ 7 der Landesbauordnung 2018) unter Berücksichtigung des Umfangs der baurechtlichen Prüfung:
50,00 Euro - 500,00 Euro (je gebildetes, bebautes Grundstück)
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- 3.2.2 Bauordnung, Denkmalschutz
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
bauordnung@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-238
- E-Mail:
- m.kattner@espelkamp.de