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Fahrerlaubnis: Ersterteilung

Beschreibung

Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse). Die Ersterteilung erfolgt über die Fahrschulen.

  • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:

Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtestbescheinigung (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Bescheinigung über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Erste Hilfe-Nachweis (9–Stunden)
  • augenärztliches Zeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

Die ärztlichen Untersuchungen (Augen- und Hausarzt) können auch von einem Betriebsarzt durchgeführt werden.

Zusätzlich ist bei den D-Klassen vorzulegen:

  • Leistungstest (Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit)
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde)

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Der Hauptwohnsitz muss in Espelkamp sein.

Die Gebühr beträgt 43,90 € (L, AM, T) bzw. 44,70 € (für die übrigen Klassen).

Für die D-Klassen fallen abweichende Gebühren von 44,70 Euro zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen