BIS: Suche und Detail

Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung

Beschreibung

Der Führerschein kann im Fall einer Namensänderung auf den neuen Namen geändert werden, beispielsweise bei Heirat. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Der Name im Führerschein muss erst dann geändert werden, wenn dieser nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.

  • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
  • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Urkunde über die Änderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung

Eine vorläufige Fahrerlaubnis bzw. ein befristeter Führerschein berechtigt nur zum Fahren im Inland.

Der Hauptwohnsitz muss in Espelkamp sein.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.

Die Gebühr beträgt 36,00 Euro.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen