Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung
Beschreibung
Der Führerschein kann im Fall einer Namensänderung auf den neuen Namen geändert werden, beispielsweise bei Heirat. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Der Name im Führerschein muss erst dann geändert werden, wenn dieser nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Urkunde über die Änderung (z.B. Heiratsurkunde)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung, (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Fotos für einen Führerschein können nicht im Bürgerbüro erstellt werden.
Eine vorläufige Fahrerlaubnis bzw. ein befristeter Führerschein berechtigt nur zum Fahren im Inland.
Der Hauptwohnsitz muss in Espelkamp sein.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.
Die Gebühr beträgt 37,20 Euro.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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1.3.4 Bürgerbüro
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- Straße: Wilhelm-Kern-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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