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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in eine Beherbergungsstätte einziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Sofern Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands haben, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Beschreibung

Leitungen eines Beherbergungsbetriebes oder eines Zelt- bzw. Campingplatzes sind verpflichtet, besondere Meldescheine vorzuhalten. Sie müssen jeden Gast, der übernachten will, dazu anhalten, der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen.

Die Meldescheine müssen vom Gast handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Ausländische Gäste müssen sich durch Vorlage eines gültigen Identifikationsdokuments (Reisepass oder Passersatz) ausweisen.

§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wohnungsgeberbestätigung

Dauert der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte länger als sechs Monate, muss sich der Gast innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Für Gäste auf Zelt- oder Campingplätzen gilt dies nur,

  • wenn sie in der Bundesrepublik nicht bereits gemeldet sind und
  • der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Die Meldescheine müssen die folgenden Daten enthalten:

  • den Tag der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  • den Familiennamen
  • den Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • die Staatsangehörigkeit(en)
  • die Anschrift
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz
  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Legen diese kein oder kein gültiges Dokument vor, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

Die Meldescheine sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Tag der Ankunft folgt, aufzubewahren. Sie sind für die Polizei und für die zuständige Meldebehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte keine Einsicht in die Meldescheine bekommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind sie innerhalb von drei Monaten zu vernichten.

Verstöße gegen die Pflichten aus §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz können von der zuständigen Meldebehörde als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Eine Anmeldung bei länger als sechs Monate dauernden Aufenthalten ist kostenfrei.

Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet. Diese Formulare sind auf eigene Kosten zu beziehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen