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Jugendförderung: Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Materialien

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Jugendarbeit leistet einen konkreten Beitrag, die Kommune kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu machen und zu erhalten. Die Stadt Espelkamp unterstützt daher die anerkannten, freien Träger der Jugendhilfe bei der Unterbreitung und Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit.

Beschreibung

Zur Anschaffung von Geräten und Materialien, die der Jugendarbeit dienen, können Zuschüsse gewährt werden, sofern sich die Gesamtkosten auf mindestens 500,00 Euro belaufen. Die Höhe eines Zuschusses ist auf 30 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch 1.500,00 Euro, begrenzt. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.

Vor der Beschaffung:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Angabe zu den geplanten Anschaffungen (z. B kopierte Katalogseite oder freie Beschreibung)
  • Finanzierungsplanung

Nach der Beschaffung:

  • Verwendungsnachweis sowie
  • Finanzaufstellung mit Belegen

Die ergänzenden Nachweise sollten ausschließlich in digitaler Form zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Innerhalb des Onlineformulars "Verwendungsnachweis" besteht die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen. Ein Nachreichen in Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Zuschüsse sind möglichst bis 2 Wochen vor der Beschaffung zu beantragen.

Die zweckgemäße Verwendung des gewährten Zuschusses ist innerhalb von 3 Monaten nach der Beschaffung nachzuweisen.

  • Die beschafften Geräte und Materialien müssen der pädagogischen Arbeit dienen. 
  • Ein freier anerkannter Träger der Jugendhilfe kann nur einen Antrag pro Jahr stellen.

Zuschüsse sind ausschließlich mit dem bereitgestellten Onlineformular vor der Beschaffung zu beantragen.

Anschließend sind mit dem Verwendungsnachweis die Kostenaufstellung inkl. Belege einzureichen.

Der Zuschuss wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt.