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Helmtragepflicht (Ausnahmegenehmigung)
Kurzbeschreibung
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist vorgeschrieben, dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Beschreibung
Von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung
In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand
Die Dienstleistung ist bei nachgewiesener Schwerbehinderung kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-117