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Großraum- und Schwertransporte
Kurzbeschreibung
Für die Durchführung von Transporten mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge sowie von Schwertransporten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Beschreibung
Diese Ausnahmegenehmigung kann wahlweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in dessen Bezirk das Transportunternehmen ansässig ist oder in dem der Transport startet.
Liegt einer der beiden Orte in der Stadt Espelkamp, ergibt sich folgende Zuständigkeit:
- Überschreitet bereits das Fahrzeug die entsprechenden Werte, ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke für die Ausnahmegenehmigung zuständig.
- Werden die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen erst durch die Ladung überschritten, ist die Stadt Espelkamp zuständig.
Wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits im unbeladenen Zustand nicht der StVZO entspricht, müssen Sie beim Erstantrag für dieses Fahrzeug die Ausnahmegenehmigung (§ 70 Absatz 1 StVZO) in Kopie beifügen.
Bitte stellen sie den Ausnahmeantrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Transports, da alle zuständigen Behörden, die für den geplanten Fahrtweg zuständig sind, beteiligt werden müssen.
Sie benötigen eine besondere Erlaubnis, wenn Sie einen Transport durchführen möchten, bei dem die Abmessungen oder das Gewicht bestimmte Grenzwerte überschreitet. Diese Grenzwerte stehen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Warum brauchen Sie eine Erlaubnis?
Damit die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs gewährleistet ist und Ihr Transport so unproblematisch und gefahrlos wie möglich abläuft, kann es sein, dass Sie bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen müssen. Möglicherweise wird ein spezieller Fahrweg für Ihren Transport festgelegt.
In vielen Branchen - angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen möglichen Industriezweigen - müssen große Geräte und Maschinen eingesetzt werden, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Wenn diese Geräte und Maschinen auf öffentlichen Straßen transportiert werden müssen, werden die zulässigen Abmessungen und Gewichte bei den Transportfahrzeugen oft überschritten.
Je nach Umfang der Abweichungen kann es erforderlich sein, für Sie einen bestimmten Fahrtweg festlegen, die Fahrzeit auf die Nachtstunden zu begrenzen und die Begleitungen durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorzuschreiben.
Der Antrag ist ausschließlich über das bereitgestellte Onlineverfahren (VEMAGS) zu stellen.
Bevor Sie Ihre Genehmigung bekommen, führt die Stadt Espelkamp ein Anhörungsverfahren durch. Die Kreise oder kreisfreien Städte, die Bundesländer, deren Bezirk Sie durchfahren wollen, die Träger der Straßenbaulast, die Polizei und - soweit das notwendig ist - die Deutsche Bahn werden um eine Stellungnahme gebeten.
Auch wenn alle Beteiligten wissen, wie eilig die Sache ist, kann das Verfahren je nach Länge der Wegstrecke, die Sie zurücklegen wollen, mehrere Tage dauern.
Für Erlaubnisse (§ 29 StVO) bzw. Ausnahmen (§ 46 StVO) sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Gebührenrahmen vor.
Innerhalb dieses Rahmens wird die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung entsprechend dem Verwaltungsaufwand und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils des Antragstellers festgesetzt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-117