BIS: Suche und Detail

Ummeldung (Wohnungswechsel)

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Mitteilung eines Umzuges innerhalb von Espelkamp

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb von Espelkamp die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. 

Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der (Ehe-)Partner erledigt werden soll. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Bitte bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, kann die Anschrift duch das Bürgerbüro gleich mit geändert werden. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Lübbecke.

§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
  • Wohnungsgeberbestätigung

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Die Ummeldung im Melderegister ist gebührenfrei.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen