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Dienstleistungsinformationen
Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung
In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn
- das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Die Dienstleistung ist bei nachgewiesener Schwerbehinderung kostenfrei.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
ordnungsamt@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-117
- E-Mail:
- p.kleine-beek@espelkamp.de