Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht

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Dienstleistungsinformationen

Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung

In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn

  • das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Die Dienstleistung ist bei nachgewiesener Schwerbehinderung kostenfrei.

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