Suche
Gurtanlegepflicht (Ausnahmegenehmgung)
Kurzbeschreibung
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Beschreibung
Von der Gurtanlegepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung
In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn
- das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Die Dienstleistung ist bei nachgewiesener Schwerbehinderung kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-117