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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, soweit
- der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und
- Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, sobald der Aufenthalt in der Einrichtung die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Beschreibung
Soweit Sie Ihrer Meldepflicht (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht persönlich nachkommen können, muss die Mitteilung über die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen durch die Leitung der Einrichtung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Besteht eine Betreuung, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, sobald Ihr Aufenthalt in der Einrichtung die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 1.3.4 Bürgerbüro
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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