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Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Arbeitsstellen innerhalb der Stadt Espelkamp, die sich auf den Verkehr auswirken, dürfen erst eröffnet werden, wenn die Verkehrsbehörde der Stadt Espelkamp Anordnungen zur Sicherung der Arbeitsstelle getroffen hat. 

Beschreibung

Die Unternehmer müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde - Straßenbaubehörde oder Straßenverkehrsbehörde - Anordnungen über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen, -verbote und Umleitungen einholen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet nicht das Recht, den Straßenkörper zu verändern. Daher ist zusätzlich zu der o.g. verkehrsrechtlichen Anordnung eine Aufbruchgenehmigung beim jeweiligen Straßenbaulastträger zu beantragen. Wenn Sie eine öffentliche Fläche der Stadt Espelkamp aufgraben, können Sie die Aufbruchgenehmigung bei der Stadt Espelkamp hier ebenfalls online beantragen.

Es gibt grundsätzlich zwei Verfahrensarten für die Absicherung einer Arbeitsstelle:

  1. Einzelanordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle
  2. Vereinfachtes Verfahren (Jahreszustimmung)

Einzelanordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle

Mit dem bereitgestellten Onlineformular „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle“ können Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO) beantragen. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor geplantem Beginn der Arbeiten zu stellen, so dass eine rechtzeitige Bearbeitung und Anhörung anderer Behörden (Polizei und Straßenbaubehörde) gewährleistet werden kann.

Dem Antrag ist ein Verkehrszeichenplan beizufügen. Der Vorlage eines Verkehrszeichenplans bedarf es nicht

  • bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken oder
  • wenn ein geeigneter Regelplan besteht.

Nach Ihrer Antragstellung hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp die jeweilige Straßenbaubehörde und die Polizei anzuhören.

Nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Absicherung Ihrer Arbeitsstelle. Aus dieser können Sie entnehmen, wie ihre Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Vereinfachtes Verfahren (Jahreszustimmung)

Für Verkehrsbetriebe, Versorgungsträger, die Deutsche Bundespost und für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, kann die zuständige Behörde auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren festlegen. Dieses Verfahren kann insbesondere bei Arbeitsstellen angewandt werden, die keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen. Mit der Festlegung des vereinbarten Verfahrens ist die Zusage der Anordnungsbehörde verbunden, künftig die Prüfung und Anordnung der für die jeweilige Örtlichkeit erforderlichen Maßnahmen in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen vorzunehmen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Umstände vorliegen, die einer längerfristigen Prüfung bedürfen.

Die Jahreszustimmung kann nur für Arbeitsstellen mit einer Dauer von maximal 3 Tagen und nur wenn die Regelpläne BI/1, BI/2, BI/3, CI/1 und CI/2 in Betracht kommen, beantragt werden.

Mit dem bereitgestellten Onlineformular „Antrag auf Zustimmung zum Vereinfachten Verfahren zur Absicherung von Arbeitsstellen (Jahreszustimmung)“ können Sie eine Jahreszustimmung zum vereinfachten Verfahren gem. RSA21 beantragen. Erst nach Erhalt der Jahreszustimmung können Sie im vereinfachten Verfahren die Anordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle beantragen. Diesen können Sie mit dem bereitgestellten Onlineformular „Antrag auf Anordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle im vereinfachten Verfahren“ beantragen.

Dieser Antrag auf Anordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle ist 3 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen und gleichzeitig bei der Kreispolizeibehörde (dir.v.minden@polizei.nrw.de) und der jeweiligen Straßenbaubehörde per Mail zur Kenntnisnahme zuzusenden. Die E-Mail-Adresse finden Sie nachfolgend:

Die zuständige Straßenbaubehörde ist abhängig von der Straßenkategorie:

Gemeindestraße: strassenbauverwaltung@espelkamp.de 

Kreisstraße: o.halbe@minden-luebbecke.de

Landes- und Bundesstraße: info.smespelkamp@strassen.nrw.de

Nach Eingang und Prüfung des Antrages auf Anordnung einer Arbeitsstelle im vereinfachten Verfahren erhalten sie innerhalb von 3 Tagen die Anordnung zur Absicherung einer Arbeitsstelle.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand und ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nach Tarif-Nummern geregelt.

In der Regel beträgt die Gebühr für eine Einzelanordnung 75,00 Euro und für eine Jahreszustimmung 250,00 Euro.

Abweichungen von diesen Gebührenhöhen sind je nach Aufwand im Einzelfall möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen