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Jugendförderung: Zuschuss für mehrtägige Erholungs- und Freizeitveranstaltungen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Jugendarbeit leistet einen konkreten Beitrag, die Kommune kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu machen und zu erhalten. Die Stadt Espelkamp unterstützt daher die anerkannten, freien Träger der Jugendhilfe bei der Unterbreitung und Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit.

Beschreibung

Gefördert werden Fahrten mit mindestens einer Übernachtung und mindestens sechs Teilnehmenden aus Espelkamp. Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung.

Vor dem Beginn der Maßnahme:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Beschreibung der Veranstaltung (Werbe- oder Programmflyer)

Nach dem Ende der Maßnahme:

  • Verwendungsnachweis sowie ergänzende Anlagen:
  • Unterkunftsnachweis (z. B. Rechnungskopie des Beherbergungsbetriebs)
  • Teilnahmeliste

Die ergänzenden Nachweise sollten ausschließlich in digitaler Form zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Innerhalb des Onlineformulars "Verwendungsnachweis" besteht die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen. Ein Nachreichen in Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Zuschüsse sind möglichst bis 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung zu beantragen.

Besteht die Notwendigkeit eines vorzeitigen Beginns der Veranstaltung, ist dies der Stadt Espelkamp mit einer Begründung mitzuteilen. Veranstaltungen, die ohne die Einwilligung der Stadt Espelkamp vorzeitig begonnen werden, werden nicht gefördert.

Die zweckgemäße Verwendung des gewährten Zuschusses ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung nachzuweisen.

Zuschussberechtigt sind junge Menschen mit Wohnsitz in Espelkamp.

Zuschüsse sind ausschließlich mit dem bereitgestellten Onlineformular vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Nach dem Ende der Veranstaltung sind mit dem Verwendungsnachweis sämtliche weitere relevanten Belege (Unterkunftsnachweis, Teilnahmeliste) einzureichen.

Der Zuschuss wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt.